WIRTSCHAFTSRECHT

WETTBEWERBSRECHT, VERTRIEBSRECHT

Das Wirtschaftsrecht ist im stetigen Wandel – insbesondere auf Grund neuer Vermarktungsmethoden im Internet und steigender staatlicher Intervention. Die Kanzlei hat das Wirtschaftsrecht als eine ihrer Kernkompetenzen aufgebaut. Egal ob im Vertriebs– oder im Wettbewerbsrecht, vertritt Cyril Bourayne mit seinem Team seit bald 20 Jahren insbesondere Großunternehmen im Textilbereich der oberen Preisklasse, französische Luxusmarken, Medienunternehmen, sowie Handelskonzerne des Baumaterial- und Lebensmittelsektors.

Die Kanzlei kombiniert rechtliches Sachwissen mit Verständnis für ökonomische Fragestellungen und berät täglich Juristenteams im Vertriebs- und Wettbewerbsrecht, insbesondere im Rahmen von Vertriebsnetzwerken (Franchise- und Netzwerkhändler, Lizenzhändler, Vertrieb, Wettbewerb, internationaler Handel). Der Aufbau eines Teams von Anwälten, die speziell im Wirtschaftsrecht geschult sind, erlaubt es der Kanzlei auf diesem Gebiet sehr rechtssicher und reaktiv zu sein.

Dank eines “savoir faire” und langer Berufserfahrung beantwortet die Kanzlei mit großem Mehrwert komplexe Fragen in sehr kurzen Fristen.

Die Kanzlei bietet für einige Mandanten einen juristischen Dokumentationsdienst zu wichtigen Reformen, wie jene zur compliance.

Die Kanzlei BOURAYNE & PREISSL beherrscht alle Facetten der außerstreitigen Konfliktlösung, der streitigen Gerichtsverfahren des Wirtschaftsrechts und vertritt ihre Mandanten mit Kompetenz und Determination vor Gerichten und in Schiedsverfahren.

 

Einige beispielhafte Mandate:

  • Gründung und Betreuung einer Hot-Line für ein Team Juristen eines bedeutenden internationalen Konzerns des Prêt-à-porter der oberen Preisklasse, der Lederwaren und anderer Accessoires.
  • Erstellung/Adaptierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Einkaufsbedingungen auf Französisch, Deutsch und Englisch; Beratung bei verschiedenen Promotions-und Ausverkaufsoperationen, Vertretung von Franchisegebern in ihren Beziehungen zu Franchisenehmern, im Auftrag von mehreren internationalen Konzernen auf dem Textil-und Luxussektor.
  • Regelmäßige Organisation von Trainingsseminaren für Rechtsabteilungen oder den operativen Bereich zum Thema „Incoterms“, „compliance“, „alternative Streitbeilegung“.
  • Vertretung von mittelständischen Betrieben, Zulieferer von Handelsketten (Lebensmittelhandel und Baumärkte), die Opfer eines plötzlichen Abbruchs der Geschäftsbeziehungen wurden. Erzielung einer vollstreckbaren Entscheidung des Berufungsgerichts das eine Entschädigung über 36 Monate aussprach für eine Geschäftsbeziehung die nach 50 Jahren ohne eine zureichend Frist aufgekündigt wurde.
  • Vertretung von mittelständischen Betrieben desselben Sektors die Opfer von fiktiven Leistungen und verbotenen Fakturierungen von Handelsketten wurden. Erzielung einer vollstreckbaren Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Rückzahlung der unrechterweise bezahlten Summen über 5 Jahre aussprach. Entscheidung publiziert in der Wirtschaftszeitschrift „Echos“.
  • Verteidigung eines Großkonzerns der Nahrungsmittelindustrie anlässlich eines Schiedsverfahrens in KUBA gegen ein kubanisches staatliches Unternehmen. Erringen einer positiven Entscheidung die die Klage als unzulässig zurückwies.
  • Vertretung der Interessen eines Medienkonzerns des Indischen Ozeans vor den französischen Wettbewerbsbehörden, Einbringung und Betreuung von Klagen auf Schadenersatz im Schiedsverfahren (CMAP: Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris) und vor staatlichen Gerichten. Streitwert von mehr als 200 Millionen Euro.
     
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