ARBEITSRECHT

Verfassung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Mobbing am Arbeitsplatz, Wettbewerbsverbotsklauseln, Bestimmungen zur Arbeitszeit für leitende Angestellte, Restrukturierungen und Sozialpläne, Arbeits-und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsunfälle, Fragen zum Betriebsrat, Sozialschutz, Mobilität… das Arbeitsrecht ist Teil des täglichen Lebens jedes Unternehmens.

Wir beraten seit Jahren mit Kompetenz Unternehmen, Personalvertreter und Angestellte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Die Kanzlei BOURAYNE & PREISSL vertritt insbesondere die Interessen von französischen Unternehmen und internationalen Unternehmen mit Interessen in Frankreich und begleitet diese in rechtlichen und strategischen Belangen des Arbeitsrechts. Sie beantwortet Fragen die sich in diesem Rahmen tagtäglich für Arbeitgeber stellen, aber auch komplexe Problemstellungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Sie vertritt aber auch die Interessen von leitenden Angestellten.

Im Arbeitsrecht, wie in allen anderen Rechtsbereichen, ist die Kanzlei stets bemüht, die Fragen ihrer Mandanten sachlich, schnell und konkret zu beantworten. Unsere praktischen und pragmatischen Empfehlungen beruhen auf aktuellen Rechtsquellen und gegenwärtiger Rechtssprechung. Wir behalten jedoch auch immer das von unseren Mandanten verfolgte Ziel im Auge und passen uns dessen finanziellen Auswirkungen an.

Fokussiert auf eine rechtliche und pragmatische Problemlösung vertritt die Kanzlei die Interessen ihrer Mandanten – stets bestrebt, eine realistische Verfahrensstrategie vorzuschlagen und die Schlüssel zur Problemlösung zu übermitteln. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten auch im Rahmen von Vergleichsverhandlungen. Im Fall eines individuellen oder kollektiven Rechtsstreits vertritt sie deren Interessen auch vor Gericht.

 

Einige beispielhafte Mandate:

  • Beratung eines anglo-amerikanischen Großkonzerns, spezialisiert in Flugzeugtechnologien, bei Umstrukturierungsmassnahmen in einer Tochtergesellschaft in Frankreich mit kollektiven betriebsbedingten Kündigungen.
  • Vertragsverfassung insbesondere für leitende Angestellte auf Französisch, Deutsch und Englisch mit Sonderklauseln (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot, internationale Mobilität, Vertraulichkeitsklauseln, Abtretung von Rechten Intellektuellen Eigentums, usw.).
  • Vertretung einer höheren Angestellten, mit Arbeitsplatz in Frankreich, vor französischen Arbeitsgerichten nach einer ausgesprochenen Kündigung, wobei der Arbeitsvertrag künstlich belgischem und spanischem Recht unterstellt wurde. Erringung einer positiven Entscheidung vor der Cour de Cassation (frz. Höchstgericht). Hier klicken
  • Begleitung und Beratung von Personalvertretern einer amerikanischen Pressegruppe im Rahmen einer Umstrukturierung eines französischen Standorts.
     
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